Individuelle Auswertungen pro Operateurin / Operateur und Spital werden den Erfasserinnen / Erfassern, den Spitälern und einer durch drei urologische Fachvertreterinnen / -vertreter (zugelassene Operateurinnen / Operateure) besetzten Fachkommission zur Verfügung gestellt. Die Fachkommission entscheidet jährlich, ob anhand der Ergebnisse betreffend die jeweilige Operateurin/den jeweiligen Operateur oder den jeweiligen Spitalstandort Verbesserungsmassnahmen umzusetzen sind oder ob eine Zertifizierung / Re-Zertifizierung empfohlen werden kann.
Die Fachkommission informiert den kantonalen Ausschuss, welcher deren Empfehlungen, wenn an-gezeigt, breit mit weiteren Fachexpertinnen / -experten, Spitalvertreterinnen / -vertretern und der GD bespricht. Die Empfehlungen der Fachkommission können durch den kantonalen Ausschuss bestätigt oder nicht bestätigt werden. Der kantonale Ausschuss spricht Empfehlungen bezüglich allfälliger Massnahmen durch die GD aus.
Die finale Entscheidung / Anwendung / Durchsetzung allfällig empfohlener Sanktionen obliegt ausschliesslich der GD soweit es um behördliche Massnahmen betreffend das Spital oder die Operateurin/den Operateur geht. Betreffend Massnahmen zur (Re-)Zertifizierung entscheidet der kantonale Ausschuss.
Die Fachkommission befindet periodisch über allfällige Anpassungen der Anforderungen der zu erhebenden Daten oder Auswertungsanforderungen und gibt dem kantonalen Ausschuss eine entsprechende Empfehlung ab.