Die Vorgaben für das Verfahren / Register werden im Routinebetrieb durch einen sechsköpfigen kantonalen Ausschuss definiert, in dem sowohl die Gesundheitsdirektion (1 Vertreter/in), zugelassene Operateurinnen / Operateure (2 Vertreter/innen), Spitalvertreterinnen / -vertreter (2 Vertreter/innen) und die Doc-Cert AG (1 Vertreter/in) vertreten sind. Damit lässt sich ein spezifisches Schweizer Profil darstellen, welches durch ähnliche internationale Systeme nicht gewährleistet ist.